Präambel
(1) Die Aptly GmbH, Gertrudenstraße 30-36, 50667 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 55022, (nachfolgend „Aptly“ genannt) entwickelt und vertreibt Software und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Digitalisierung von Marketing-, Vertriebs- und CRM-Prozessen. Diese Leistungen können unter anderem die inhaltliche und technische Konzeption und Programmierung, das Hosting, die Betreuung und Implementierung von Administrationstools und weiteren komplexen datenbankgestützten Anwendungen sowie die Kundenberatung umfassen.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen Aptly und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt).
§ 1 Leistungsumfang, Fristen, Leistungsort
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag mit seinen eventuellen Anlagen einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen und diesen AGB. Die von Aptly zu erbringende Gesamtleistung wird nachfolgend als „Leistung“ bezeichnet.
(2) Der Leistungsbeginn richtet sich nach der einzelvertraglichen Regelung.
(3) In einem Angebot von Aptly oder im Einzelauftrag genannte Fertigstellungstermine gelten grundsätzlich als unverbindliche Zielvorgabe, es sei denn, dass zwischen den Parteien im Einzelvertrag ausdrücklich ein Fertigstellungstermin als verbindlich oder als Fixschuld vereinbart worden ist.
(4) Die Durchführung der Arbeiten und die Feinabstimmung der Inhalte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die abschließende Entscheidung über die konkrete Art der Durchführung der zu erbringenden Leistungen liegt bei Aptly. Aptly übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde die wirtschaftlichen Ziele, die er mit den von Aptly erbrachten Leistungen und Ergebnissen verfolgt, tatsächlich erreicht.
(5) Leistungsort der von Aptly zu erbringenden Leistungen ist vorbehaltlich einzelvertraglicher Vereinbarungen der Sitz von Aptly.
§ 2 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den von Aptly mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeitern jegliche Unterstützung rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Aptly kostenfrei zu gewähren.
(2) Der Kunde ist für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt werden, und für die Herstellung des Kontaktes zu seinen Fachfunktionen verantwortlich. Er ist weiter dafür verantwortlich, dass die von ihm zu treffenden Entscheidungen zeitgerecht getroffen werden.
(3) Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht oder nicht ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa entstehenden Mehraufwand oder eintretende Verzögerungen der Leistungen ebenso zu tragen wie einen hieraus Aptly entstehenden Schaden. Während der Dauer der Verzögerung ist Aptly von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und diesen AGB befreit; etwaig vereinbarte fixe Fertigstellungstermine verschieben sich um die Zeit der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung entsprechend.
§ 3 Höhe der Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Sofern Aptly nach Absprache mit dem Kunden Leistungen an einem anderen Ort als dem Sitz von Aptly erbringt, werden die dabei anfallenden Reise- und Unterbringungskosten sowie Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeiten gelten als Tätigkeitszeiten, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
(4) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelvertrag rechnet Aptly über die erbrachten Leistungen nachträglich ab.
(5) Aptly ist jederzeit berechtigt, einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Gesamtvergütung zu verlangen.
§ 4 Allgemeine Gewährleistung
(1) Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie von Aptly ausdrücklich und schriftlich als zugesichert bezeichnet werden.
(2) Sofern nicht vorstehend oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet Aptly die Tauglichkeit ihrer Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch.
(3) Im Fall erheblicher Abweichungen der von Aptly erbrachten Leistungen ist Aptly, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, zur Nachbesserung verpflichtet. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn ein Gebrauch der von Aptly erbrachten Leistungen zu dem vorgesehen Zweck wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nur mit unzumutbaren Einschränkungen möglich ist. Erst wenn es Aptly innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, die erheblichen Abweichungen durch Nachbesserung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung der von Aptly erbrachten Leistungen ermöglicht wird, kann der Kunde die nach dem Einzelvertrag für diese Leistung zu zahlende Vergütung in dem Maße mindern, als zum Zeitpunkt der Leistungserbringung der Wert der fehlerhaften Leistung zu dem Wert der fehlerfreien Leistung gestanden haben würde.
(4) Verweigert der Kunde bei den Nachbesserungsarbeiten seine Mitwirkungspflicht, so verliert er sämtliche gegen Aptly bestehenden Rechte auf oder aus Wandlung und Minderung sowie Ansprüche auf Erfüllung und Schadenersatz.
§ 5 Allgemeine Haftung
(1) Aptly haftet unbegrenzt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung durch Aptly oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Aptly haftet ferner nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von Aptly oder durch schwerwiegendes Organisa-tionsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden. Darüber hinaus haftet Aptly unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Aptly verursacht wurden.
(3) Die Haftung von Aptly ist auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Aptly bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Aptly haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Ein¬sparungen, mittel¬bare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.
(4) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Aptly nicht, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden vermeidbar gewesen wäre und soweit die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertret¬barem Aufwand rekonstruiert werden können.
(5) Aptly haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Leistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Leistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches von Aptly liegen.
(6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er durch die Nutzung von Leistungen von Aptly, sowie von bereitgehaltenen Anwendungen und Daten nicht gegen einschlägige rechtliche Bestimmungen, wie z.B. das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markengesetz (MarkenG), sämtliche anwendbaren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder andere einschlägige Bestimmungen, verstößt.
(7) Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. Aptly übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung. Dies gilt nicht für direkte Eingriffe auf die Server von Aptly.
(8) Aptly übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen von Telekommunikationsunternehmen, für die Funktionsfähigkeit von Routern außerhalb des Aptly-eigenen Netzwerkes sowie für den Zustand des Glasfasernetzes.
(9) Aptly übernimmt ferner keine Haftung für Folgen, die sich daraus ergeben, dass Aptly von Kundenseite zur Verfügung gestellte Computerprogramme in ihre Leistungen einbezieht. Insbesondere haftet Aptly nicht für die Folgen mangelnder Interoperabilität dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten Computerprogramme.
(10) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Aptly. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die jeweiligen Leistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Aptly bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Aptly haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten von Aptly verursacht worden sind.
§ 6 Verjährung
(1) Ansprüche von Aptly gegen den Kunden aus einer Verletzung der ihm eingeräumten Nutzungsrechte verjähren sechs Jahre nach ihrer Entstehung.
(2) Alle anderen Ansprüche aus dem Einzelvertrag in Verbindung mit seinen eventuell beigefügten Anlagen und diesen AGB verjähren unter Beachtung von § 199 BGB drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht das Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist bestimmt.
§ 7 Nutzung von Arbeitsergebnissen
(1) Sämtliche Rechte an Ideen, Erfindungen, Verfahren, Konzeptionen, Unterlagen, Werkzeugen und sonstigen Techniken, die in Ausführung der vom Kunden beauftragten Leistungen entstehen oder dabei Verwendung finden, verbleiben ausschließlich bei Aptly und dürfen von Aptly auch in anderem Zusammenhang, namentlich in anderen Projekten, genutzt werden, sofern die Einzigartigkeit der für den Auftraggeber entwickelten Leistung in seiner im Rahmen des beabsichtigten und Aptly mitgeteilten Verwendungszwecks wahrnehmbaren Form bestehen bleibt.
(2) Gleiches gilt für Know-how und Erfahrungen, die während der Ausführung der vom Kunden beauftragten Leistungen und der Nutzung ihrer Ergebnisse gewonnen werden.
§ 8 Subunternehmer, Vertragsübertragung, Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Aptly ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
(2) Aptly ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Aptly ist verpflichtet, dem Kunden von einer solchen Übertragung schriftlich Mitteilung zu machen.
(3) Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden ist ohne die vorherige, schriftliche Zustimmung von Aptly ausgeschlossen.
(4) Gegen Ansprüche von Aptly kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungrechts nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu und nur dann zu, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenzkunden
(1) Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fallen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern, und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen und in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichten.
(2) Aptly ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen besonders wichtig. Aus diesem Grund ist Aptly berechtigt, nach Zahlung durch den Kunden sämtliche Abrechnungsdaten zu löschen.
(3) Aptly ist berechtigt, den Kunden öffentlich und unter Verwendung seiner Marke bzw. seines Logos als Referenzkunden zu benennen.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.
(2) Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
§ 11 Sonstiges
(1) In Verbindung mit dem jeweiligen Einzelvertrag und seinen eventuellen Anlagen regeln diese AGB einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen die Verhältnisse zwischen den Parteien abschließend. Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn Aptly diesen nicht ausdrücklich widerspricht; von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vielmehr nur dann Vertragsbestandteil, wenn Aptly diese schriftlich bestätigt.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner eventuellen Anlagen sowie dieser AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass auf Seiten von Aptly ausschließlich deren gesetzliche Vertreter befugt sind, Änderungen des Vertrages zu vereinbaren.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner eventuellen Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im Übrigen nicht berührt werden. In diesem Fall gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regel, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
(4) Es gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 3 bis 46 BGBEG) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(5) Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Köln.